Aktien

Aktien Allgemein

Die Aktie ist ein Finanzinstrument für Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel der klassischen Aktiengesellschaft (AG) oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), aber auch der Europäischen Gesellschaft (SE).

Durch Aktien können die oben genannten Gesellschaften sich Grundkapital durch Veräußern von Aktien auf dem Aktienmarkt beschaffen.

Die Käufer der Aktien nennt man Aktionäre, die dadurch am Unternehmen beteiligt sind. Die Aktionäre haben durch den Erwerb der Aktien Rechte und Pflichten.

Rechte und Pflichten der Aktionäre

Die Rechte der Aktionäre teilen sich in:

Vermögensrecht:

  • Dividendenanspruch
  • Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös
  • Bezugsrecht bei einer Bezugsrechtsemission

Mitgliedschaftsrecht:

  • Teilnahme an der Hauptversammlung
  • Auskunftsrecht
  • Stimmrecht

Pflichten der Aktonäre:

  • Einzahlungspflicht
  • Nachschusspflicht
  • Treuepflicht

Was bedeuten jetzt die einzelnen Punkte für uns Aktionäre?

Der Dividendenanspruch bedeutet nichts anderes, als das jeder die gleiche Dividende erhält, die der Vorstand vorgeschlagen und auf der Hauptversammlung beschlossen worden ist. Dabei spielt es keine Rolle ob Klein- oder Großaktionär. Aus diesem Grund wird die Dividende auch immer pro Aktie beschlossen. Zum Beispiel werden 0,30 € Dividende beschlossen und man hält 100 Aktien am Unternehmen, dadurch ergibt sich eine Dividende von 100 x 0,30 € = 30,00 €.

Der Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös besagt, dass ein Unternehmen, welches alle Vermögensgegenstände verkauft. Verbleibende Geldmittel, nach Schuldenbegleichung, an die Anteilseigner zu verteilen. Die Liquidation ist die Beendigung der Gesellschaft. Zum Beispiel löst sich ein Unternehmen auf und verkauft alle Maschinen. Für die Maschinen werden 200.000 € erzielt, die Schulden in Höhe von 150.000 € werden mit dem Erlös beglichen. Dann sind die restlichen 50.000 € durch die Aktionäre zu verteilen. Bei angenommenen 10.000 Aktien wären das dann 50.000 € / 10.000 = 5,00 € je Aktie.

Das Bezugsrecht bei einer Bezugsrechtsemission bedeutet nichts anderes als, wenn ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung beschließt, die Altaktionäre ein Vorrecht auf die neu ausgegebenen Aktien haben.

Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist selbsterklärend, jeder der Aktien besitzt, auch wenn es nur 1 ist hat das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Das Auskunftsrecht ist ein Anspruch, Informationen von dem Unternehmen zu erhalten. Das Unternehmen ist auch verpflichtet Informationen zu bestimmten Themen herauszugeben.

Das Stimmrecht besagt, dass bei einer einberufenen Versammlung (Hauptversammlung) jeder das Recht hat an der Abstimmung teilzunehmen. Je nach Aktienanzahl ergibt sich ein Stimmgewicht, je mehr Aktien man hat, desto höher zählt die Stimme bei der Abstimmung.

Die Einzahlungspflicht ist die Verpflichtung den Ausgabepreis der Aktien beim Kauf zu bezahlen.

Die Nachschusspflicht fordert den Aktionär auf bei nicht voll bezahlten Aktien, den Restbetrag auf Anforderung des Unternehmens zu bezahlen. Dies ist nur bei Namensaktien der Fall.

Die Treuepflicht soll dafür sorgen, dass der Aktionär im Interesse des Unternehmens handelt. Wird eine Dividendenkürzung auf der Hauptversammlung um das Unternehmen flüssig zu halten, dürfen Aktionäre diese Maßnahme nicht verhindern aus eigennützigen Gründen.

Welche Aktienarten gibt es?

Stimmrechtsunterscheidung

Da wäre zum einen die Stammaktie zu nennen. Mit einer Stammaktie erhalten Sie ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.

Das Gegenstück ist die Vorzugsaktie, durch die Vorzugsaktie haben Sie kein Stimmrecht. Sie sind stiller Teilhaber. Als Ausgleich des fehlenden Stimmrechts gibt es einen anderen Vorzug, meistens ist es eine höhere Dividende als die Stammaktie.

Übertragbarkeit

Dann gibt es noch die Inhaberaktien, das ist die übliche Form der Aktien. Sie ist leicht zu verkaufen, da keine Umschreibung im Aktienregister nötig ist.

Das Gegenstück ist die Namensaktie. Durch Namensaktien werden Sie im Aktienregister eingetragen.

Unternehmensanteil

Die Nennwertaktie ist gekennzeichnet durch einen Betrag am Grundkapital des Unternehmens.

Die Stückaktie hat keinen Nennwert und wird durch die Menge am Grundkapital des Unternehmens angegeben.

Zusammenfassung

Die Aktien sind als Anteil am Unternehmen zu verstehen, werden 100 Aktien ausgegeben durch ein Unternehmen und man besitzt 2 davon, dann ist man zu 2/100 oder auch 2 % am Unternehmen beteiligt.

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