Aktiensplit

Ein Aktiensplit ist eine Kapitalmaßnahme, die von Unternehmen durchgeführt werden kann.

Dabei werden die bereits ausgegebenen Aktien um einen Faktor erhöht und der Aktienkurs um diesen Faktor verringert. Ziel der Maßnahme ist ein günstigerer Kaufkurs, wodurch die Aktie leichter handelbar ist.

Wenn Aktien einen sehr hohen Kurs haben, werden diese oft weniger an der Börse gehandelt. Für die zukünftige Kursentwicklung ist dies negativ anzusehen.

Kostet eine Aktie vom Unternehmen X zum Beispiel 2.500 €, werden viele Kleinanleger vom hohen Preis abgeschreckt. Das Unternehmen X beschließt auf der Hauptversammlung ein Aktiensplit von 1:5. Der Kurs wird nun um den Faktor 5 geteilt und notiert bei 500 €. Die Aktien im Depot werden mit dem Faktor 5 multipliziert. Also aus 1 werden 5.

Es gibt auch Unternehmen, die mit einem Aktiensplit Aktien wieder zusammenlegen. Dies geschieht meistens, wenn der Aktie ein Wertverlust droht.

Unternehmen Y beschließt auf der Hauptversammlung eine Zusammenlegung zu 5 : 1. Die Aktie kostete 50 € zu diesem Zeitpunkt. Der Kurs wird nun mit dem Faktor 5 multipliziert und notiert bei 250 €, die Aktien im Depot verringern sich um den Faktor 5. Also aus 5 Aktien wird 1 Aktie.

Ein Aktiensplit kann ohne die Mehrheit der Aktionäre in der Hauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung nicht beschlossen werden.

Für den Aktionär ändert sich bei einem Aktiensplit vom Wert nicht viel.