Quellensteuer in der Schweiz

Die Schweiz erhebt auf Dividenden eine Quellensteuer in Höhe von aktuell 35 %.

Das ist eine beachtliche Zahl, die Dank Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz durch deutsche Anleger wieder zurückgefordert werden kann.

Die Rückforderung ist mit einem mittelgroßen bürokratischen Aufwand verbunden, jedoch ermöglicht es Ihnen 20 % zurückzufordern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zu aller erst benötigen Sie eine Ertragsabrechnung, die Sie von Ihrer Bank zur Verfügung gestellt bekommen. Als Nächstes brauchen Sie einen sogenannten Tax-Voucher, den Sie ebenfalls von der Bank erhalten.

Zusätzlich benötigen Sie folgende Anträge, die Sie bei der Eidgenössische Steuerverwaltung erhalten.

Für Dividenden benötigen Sie den Antrag 85, bei Investmentfonds den Antrag 25A.

Den Antrag füllen Sie in zweifacher Ausführung aus und übergeben ihn an Ihr Finanzamt vor Ort.

Ihr Finanzamt muss den Antrag abstempeln und unterschreiben, dabei verbleibt ein Exemplar bei Ihrem Finanzamt. Die zweite Ausführung ist mit der Ertragsabrechnung und dem Tax-Voucher bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in der Schweiz einzureichen.

Dauer und Kosten

Die schweizerische Behörde brauchen für die Bearbeitung bis zu 6 Monate und werden eine Bearbeitungsgebühr einbehalten. Die Gebühr kann bis zu 5,00 € betragen.

Die Auszahlung Ihrer Quellensteuer erfolgt in Schweizer Franken, hier müssen Sie mit weiteren Gebühren Ihrer Bank rechnen für die Umrechnung in Euro.

Berechnung der Quellensteuer

Wir nehmen eine Dividendenzahlung in Höhe von 100,00 € an

Stand 04/2020