Quellensteuer in Schweden

Die Schweden erheben eine aktuell auf Dividenden eine Quellensteuer in Höhe von 30 %.

Bei den meisten Banken ist eine Vorabreduzierung auf 15 % möglich, dafür wird einem ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem man der Offenlegung seiner Daten zustimmt.

Sollten Sie der Offenlegung nicht zustimmen oder Ihre Bank bietet Ihnen diesen Service nicht an, kommen Sie um eine Rückforderung nicht herum. Die Rückforderung in Schweden ist nicht sehr aufwändig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Rückforderung ist lediglich der Beleg Ihrer Ertragsabrechnung notwendig. Diesen erhalten Sie von Ihrer Bank automatisch zur Verfügung gestellt.

Falls Sie nicht zu den glücklichen zählen, die eine Vorabreduzierung erhalten haben. Können Sie bei der schwedischen Steuerbehörde den Antrag online ausfüllen oder ausdrucken und manuell ausfüllen.

Die Unterlagen werden in doppelter Ausführung benötigt.

Unterlagen bereit und jetzt?

Sind die Unterlagen fertig ausgefüllt, müssen diese bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt bestätigen lassen. Dabei behält sich Ihr Finanzamt ein Exemplar ein, das andere müssen Sie dann an die schwedische Steuerbehörde senden. Unter folgender Adresse:

Swedish Tax Agency/Kupongskatt
S-171 94 Solna
Sweden

Welche Kosten können entstehen?

Zum einen fallen die Portokosten nach Schweden an, des weiteren Umrechnungskosten Ihrer Bank von schwedischer Krone auf Euro.

Auf dem Formular können Sie auch eine Auszahlung in Euro ankreuzen, so werden die Umrechnungskosten Ihrer Bank umgangen. Ob die schwedische Steuerbehörde einen besseren Umrechnungskurs hat als Ihre Bank, kann ich Ihnen nicht sagen.

Berechnung der Quellensteuer

Wir nehmen eine Dividendenzahlung in Höhe von 100,00 € an

Stand 04/2023