Quellensteuer

Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer bezeichnet, die von ausländischen Steuerbehörden direkt einbehalten wird, also quasi an der „Quelle“ selbst. Diese ist nicht mit dem Freistellungsauftrag verrechenbar und fällt somit zusätzlich zur deutschen Kapitalertragsteuer an.


Als Einkünfte zählen im Bereich Aktien zum Beispiel die Dividende oder der Verkauf mit Gewinn einer Aktie. Es können bei Tages- und Festgeld auch Zinsen sein.


Jedes Land hat seine eigenen Steuergesetze und jedes Land hat, wie soll es auch anders sein eine unterschiedlich hohe Abgeltungssteuer.


Was steckt jetzt genau hinter der Quellensteuer, ist die Quellensteuer anrechenbar auf die Kapitalertragssteuer? Diese Fragen werden wir beantworten und auf die wichtigsten Länder spezifisch darauf eingehen.


Quellensteuer was steckt dahinter?


Haben Sie Aktien von ausländischen Unternehmen, wie zum Beispiel den USA, dann wird vom Staat an der Quelle (bei der Auszahlung der Dividende), die Quellensteuer erhoben.


Um am Beispiel USA zu bleiben, sind das aktuell 30%.


Hört sich erstmal viel an, da in Deutschland aktuell 25% erhoben werden plus 5,5% Solidaritätszuschlag. Macht zusammen 26,375%.


Quellensteuer ist anrechenbar!


Deutschland hat mit vielen anderen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.


Somit wird bei einigen Abkommen nicht der komplette Steuersatz einbehalten, bei der anderen Variante können Sie sich das zu viel bezahlte erstatten lassen.


Beim Beispiel USA sind 30% Quellensteuer fällig, dank dem Doppelbesteuerungsabkommen halbiert sich die Steuer auf 15%.


Diese 15% sind dann auch noch auf die Deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar.


Somit ergibt sich folgender Steuersatz auf US-Aktien:
15% Quellensteuer + ((25% Kapitalertragssteuer – 15% Quellensteuer) +5,5% Solidaritätszuschlag)= 25,55% Gesamtabzug von der Dividende


Wir sind somit günstiger bei der Steuer als mit deutschen Dividendenzahlungen!


Wie viel ist anrechenbar an die deutsche Steuer?


Egal wie hoch die Quellensteuer ist, vom Finanzamt wird immer maximal 15% der ausländischen Quellensteuer angerechnet.


Alles darüber hinaus muss von Ihnen bei dem ausländischen Finanzamt selbstständig beantragt werden auf Erstattung.


Sie können jedoch auch Ihren Broker damit beauftragen, jedoch wird je nach Land eine Gebühr zwischen 5€ und 75€ fällig.


In weiteren Artikeln gehen wir auf die einzelnen Länder ein und werden die Steuerhöhe, so wie die Wege einer Erstattung nachgehen.

Quellensteuer nach Länder

Quellensteuer Schweden

Quellensteuer Schweiz

Quellensteuer Frankreich

Quellensteuer USA

Quellensteuer in Italien